Verteidigung von Unternehmen

Auch wenn nach dem geltenden Recht in Deutschland nur das Verhalten natürlicher Personen als Straftat geahndet werden kann und das Verbandssanktionengesetz auch im jüngsten Anlauf nicht die parlamentarischen Hürden genommen hat, ist die Verteidigung von Unternehmen aktueller denn je.

Grund dafür ist, dass Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zunehmend von den Instrumenten der Einziehung und des Verfalls Gebrauch machen, die auch Unternehmen treffen können.

Die Nebenbeteiligung von Unternehmen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist fast schon zur Regel geworden.


Damit drohen dem Unternehmen Vermögensabschöpfung und Geldbußen immer dann, wenn Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im betrieblichen Kontext begangenen werden. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen sehen zwischenzeitlich Geldbußen bis zu 10% des Konzerngesamtjahresumsatzes vor und gehen teils noch darüber hinaus.

Auch kann der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben oder die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit drohen. Reputationsrisken bestehen nicht zuletzt aufgrund des „namings and shamings“, das zahlreiche Gesetze bei der Verhängung von Bußgeldern vorsehen.

Dabei wird eine Unternehmensgeldbuße häufig an die Verletzung von Aufsichtspflichten auf Geschäftsleitungsebene geknüpft. Die zielführende und erfolgreiche Unternehmensverteidigung erfordert daher ein umfassendes Verständnis dafür, welche Anforderungen seitens der Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden an die Einrichtung und
Überwachung von Vorgaben und Prozessen gestellt werden, um entsprechende Verstöße zu verhindern. Dies gilt für Korruption, Geldwäsche und Sanktionen und Embargos ebenso, wie für die Einhaltung datenschutz-, arbeitschutz- oder umweltrechtlicher Bestimmungen.

Zudem können im Rahmen der Unternehmensverteidigung Spannungsfelder mit den Interessen im Unternehmen verantwortlich handelnder Personen entstehen, die von Anfang an mitgedacht werden müssen.
Aufgrund unserer mehr als 20jährigen Erfahrung nicht nur in der Individualverteidigung, sondern auch bei der Verteidigung von Unternehmen, unserer hohen Reputation bei zahlreichen Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden sowie unserem tiefen industrieübergreifenden Verständnis für Unternehmensprozesse verfügen wir über alle
Voraussetzungen, ihr Unternehmen im Fall der Fälle bestmöglich zu beraten und zu vertreten.

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