Arzt-, Medizin- und Pflegestrafrecht

Jeder ärztliche Eingriff stellt eine Körperverletzung dar, sofern er nicht von einer wirksamen Einwilligung gedeckt ist. Aus diesem Grund ist die ärztliche Aufklärung vor jeder Behandlung von großer Bedeutung; sie ist Anknüpfungspunkt jeder strafrechtlichen Überprüfung. Neben einer wirksamen Einwilligung muss der Eingriff bzw. die ärztliche Behandlung auch kunstgerecht (de lege arte) ausgeführt werden. In den letzten Jahren rückten immer mehr Fälle von ärztlichen Kunstfehlern und Hygienemängel in den Fokus der Öffentlichkeit. Zumeist geht es hier nicht nur um die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sondern auch um Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft. Dabei stehen nicht nur die unmittelbar handelnden Personen im Fokus der Ermittlungen, sondern auch diejenigen, welche die Organisationsgewalt ausüben, wie bspw. die Klinikleitung.

Darüber hinaus werden seitens der Ermittlungsbehörden seit einiger Zeit in Zusammenarbeit mit anderen Stellen, etwa den kassenärztlichen Vereinigungen, vermehrt Fälle von Abrechnungsbetrug verfolgt und streng bestraft. Letztlich geht es bei den betroffenen Personen nicht nur um die Vermeidung einer strafrechtlichen Verurteilung samt einer entsprechenden Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis, sondern auch um den Erhalt der Approbation, der kassenärztlichen Zulassung und um die Vermeidung eines Berufsverbots.

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