Allgemeines Strafrecht

Unserem Selbstverständnis als Strafverteidiger entspricht es, dass das allgemeine Strafrecht ein Kernbereich unserer Tätigkeit ist. Der Begriff „Allgemeines Strafrecht" wird bei Delikten verwendet, die im Strafgesetzbuch (StGB) enthalten sind. Hierzu zählen:

Vermögens- und Eigentumsdelikte

Im Bereich der Vermögens- und Eigentumsdelikte gibt es zahlreiche Handlungen, deren Strafbarkeit oftmals verkannt wird: Werden beispielsweise Internetbestellungen getätigt, obwohl das eigene Konto nicht ausreichend gedeckt ist, kommt ein Betrug in Betracht. Gleiches gilt für falsche Behauptungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, wenn man sich damit einen finanziellen Vorteil verschaffen will (sog. Prozessbetrug).

Eine Untreue liegt zum Beispiel auch dann vor, wenn mit einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Tankkarte der private PKW betankt wird, obwohl dies durch den Arbeitgeber verboten wurde. Wenn ein gerichtlich bestellter Betreuer das ihm anvertraute Vermögen kurzfristig auf sein eigenes Konto überweist, kann dies ebenfalls für die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht einer Untreue begründen.

Die unterschiedlichen Facetten des Diebstahls reichen von einfachem Ladendiebstahl bis hin zum Wohnungseinbruchsdiebstahl durch eine Bande.

Gewaltdelikte

Zu den Gewaltdelikten zählen nicht nur schwere Straftaten wie RaubTotschlag und Mord, sondern auch die fahrlässige Körperverletzung, beispielsweise im Rahmen eines Verkehrsunfalls.

Straßenverkehrsdelikte

Haben Sie sich alkoholisiert hinter das Steuer gesetzt und einen Unfall mit erheblichem Personen- oder Sachschaden verursacht, drohen empfindliche Strafen wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs. Bei einer Verurteilung wegen derartiger Tatvorwürfe erfolgt in aller Regel eine Entziehung der Fahrerlaubnis, diese kann dann meist erst nach mehreren Monaten, manchmal sogar Jahren, wiedererlangt werden.

Sexualdelikte

Die Bandbreite der Sexualdelikte ist ebenfalls weit und reicht von sexueller Belästigung bis hin zur Vergewaltigung sowie Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften oder Bildern.

Urkundsdelikte (Urkundenfälschung, mittelbare Falschbeurkundung)

Verändert man das Zeugnis des letzten Arbeitsgebers zu seinen Gunsten, um einen besseren Eindruck bei den Bewerbungen zu vermitteln, liegt eine Urkundenfälschung vor. Der Straftatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung wird schon erfüllt, wenn bewusst falsche Angaben bei der Beantragung eines neuen Personalausweises gemacht werden und in der Folge das falsche Geburtsjahr auf dem Personalausweis vermerkt wird.

Aussagedelikte

Zeugen in einem Gerichtsverfahren sind zur Wahrheit verpflichtet. Bei wahrheitswidrigen Aussagen vor Gericht oder der Polizei kommen ggf. die Straftatbestände der uneidlichen Falschaussage oder falschen Verdächtigung in Betracht. Macht ein Zeuge falsche Angaben um einen Freund zu schützen, liegt eventuell zudem eine (versuchte) Strafvereitelung vor. Die Erfahrung zeigt, dass Aussagedelikte besonders streng verfolgt werden.

Beleidigungsdelikte

Zahlreiche Situationen können zu spontanen Äußerungen verleiten, die das Gegenüber als Beleidigung auffasst oder als Verleumdung eines Dritten gewertet werden. Beleidigungen im Straßenverkehr können gravierende Folgen wie die Anordnung eines Fahrverbots haben. Natürlich können auch schriftliche oder im Internet getätigte Äußerungen Grund für strafrechtliche Ermittlungen sein.

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